Jeder aus unserer Branche freut sich natürlich zunächst einmal, dass dieser Vorstoß gescheitert ist. Man darf aber auch nicht vergessen, dass es hier nicht um eine „Sparmaßnahme“ sondern um eine Maßnahme gegen Bürokratieabbau für Kleinunternehmen ging.
Größere Unternehmen, die ständig Künstler beschäftigen, haben keinerlei Probleme mit der KSK, aber wenn der Bäcker um die Ecke enorme Aufwände in Gang bringen muss, nur um einmal im Jahr einen Clown aufs Betriebsfest zu holen, dann schadet dies auch den Künstlern. Schließlich überlegt sich der Kleinunternehmer so dreimal, ob er es nicht lieber bleiben lässt – und zwar entweder, den Künstler überhaupt zu beschäftigen oder auch, die Abgabe zu entrichten. Eine Reform im Sinne von Freibeträgen oder vereinfachten Verfahren hätte hier also sicherlich niemandem geschadet – im Gegenteil.
Allerdings war es politisch natürlich ungeschickt, die „unternehmerfreundliche Reform“ in einem Atemzug mit einer möglichen Abschaffung zu nennen. So war der Vorstoß natürlich zum Scheitern verurteilt. Ein etwas detaillierterer, konstruktiver Reformvorschlag wäre hier also geschickter gewesen und womöglich sogar auf Zustimmung gestoßen.