Hüh oder Hott? Tabak-Webseiten und das Werbeverbot

Tabakreifung
Tabakreifung

Wegen des zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Tabak-Werbeverbots verfolgen die betroffenen Unternehmen unterschiedliche Rechtsauffassungen. So nahm Reemtsma seine Markenseiten vom Netz – BAT sieht hierzu jedoch keinen Grund.

Der Zigarettenkonzern Reemtsma hat nach Inkrafttreten des Tabakwerbeverbots am 29. Dezember 2006 Markenwebseiten wie west.de vom Netz genommen. „Natürlich bedauern wir diesen Schritt.“, erklärt Reemtsma-Deutschlandchef Titus Wouda Kuipers. „Insbesondere, da das Tabakwerbeverbot keinerlei Auswirkungen auf die Zahl der Raucher in unserem Land haben wird und lediglich bestehende Marktanteile auf dem Tabakmarkt zementiert. Zudem waren die Internetseiten unserer Marken durch eine technische Zugangssperre stets nur für erwachsene Raucher aus Deutschland einsehbar.“

Aufgrund einer solchen Zugangssperre sieht Konkurrent BAT hingegen keine Veranlassung, seine Markenauftritte einzustellen. Das Unternehmen sieht seine Webseiten im Einklang mit der Gesetzgebung und belässt Auftritte wie www.luckystrike.de am Netz. Das Verbot gelte nur für „frei zugängliche und an die Allgemeinheit gerichtete Internetseiten“ – daher erfülle das Unternehmen mit seiner Altersprüfung auch die Forderung der Europäischen Union nach einer Verbesserung des Jugendschutzes, so BAT in einer Pressemitteilung.

Reemtsma wird sich hingegen künftig auf die verbleibenden Werbekanäle konzentrieren. „Wir haben ja kein komplettes Kommunikationsverbot in Deutschland. Die Konzentration liegt daher auf Werbung am Absatzort, auf Plakaten und in Kinos“, so ein Sprecher des Unternehmens.

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