Unter dem reißerischen Motto „Volle Pulle daneben“ hat der Bund Deutscher Grafikdesigner (BDG) dem Wettbewerb „Beck’s it!“ der Brauerei Beck & Co symbolisch das „Prädikat mangelhaft“ verliehen. Die Wettbewerbsausschreibung sei „in ihrer jetzigen Form völlig unzureichend“, so der BDG, die „geringe Wertschätzung von Designleistung und Urheberschaft“ sei „skandalös“. Die Allianz Deutscher Designer (AGD) hat sich dem Wortlaut der Kritik zwischenzeitlich angeschlossen und zu einer Protestaktion aufgerufen.
Praxis für Nutzungsrechte in der Kritik
Die Verbände kritisieren, dass nicht nur die Sieger, sondern alle Teilnehmer die Rechte an ihren Entwürfen mit Teilnahme an dem Wettbewerb an Beck & Co abgeben. Zudem seien die Geldpreise um etwa 50 Prozent zu niedrig angesetzt und stattdessen mit Sachpreisen aufgewertet worden. Der vom BDG eingesetzte Sachverständige Burkhard Marowski schlägt hingegen Preise zwischen 1.500 Euro für einen vierten und 8.000 Euro für den ersten Preis vor, bleibt hierzu jedoch eine objektive Berechnungsgrundlage schuldig.
BDG-Broschüre erschienen
dasauge hatte bereits Anfang Dezember über die Ausschreibung berichtet und hierbei wie üblich auch den entsprechenden Passus der Teilnahmebedingungen wiedergegeben – die Kritik kommt daher zu einem eher unerwarteten Zeitpunkt. Rein zufällig möchte der BDG allerdings gerade seine neu aufgelegte Broschüre „Richtlinien für Entwurfswettbewerbe“ an den Mann bringen, die anhand einer „Musterausschreibung“ zeigen soll, was der BDG unter einer fairen Wettbewerbsausschreibung versteht. Passendere Beispiele, die dem Vorwurf der Verbände, zu unfairen Bedingungen Entwürfe zu akquirieren, gerecht würden, gäbe es indes genug – jedoch mit weniger prominenten Veranstaltern.
Der „Beck’s it“-Wettbewerb läuft noch bis zum 28. Februar. Mehr Informationen gibt es unter www.becksit.de.