Patent für iPhone-Entriegelung nichtig zum Artikel 3 Apple hat in Deutschland den Patentschutz für die „Entsperren“-Geste an iOS-Geräten verloren. Das Patent sei nichtig, da es keine technische Lösung darstelle, so das Bundespatentgericht. „Entsperren“-Funktion auf dem iPhone Teilen Xing Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Whatsapp Per E-Mail weitersagen