Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag die Einführung einer neuen GmbH-Variante beschlossen, die ohne Garantiekapital auskommt. Hierdurch will der Gesetzgeber Neugründungen erleichtern. Der Bund Deutscher Grafik-Designer (BDG) befürchtet nun, dass die Zahl scheinselbstständiger Designer, die schon jetzt in Unternehmen ohne entsprechende arbeitsvertragliche Absicherung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse tätig sind, rasant ansteigen wird – und zwar „jetzt völlig legal als Ein-Personen-GmbH“.
Der Vorteil für den Auftraggeber liegt auf der Hand: Wird eine GmbH beauftragt, so fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an. Und nicht nur das: Zusätzlich entfallen bei Auftragsvergabe an eine GmbH auch die Abgaben an die Künstlersozialkasse.
Prüfungen auch für GmbHs gefordert
Seit der Einführung vermehrter Kontrollen der Künstlersozialabgaben werden schon jetzt freiberufliche Designer durch potenzielle Auftraggeber vermehrt zur Gründung einer GmbH gedrängt, so die Beobachtung des BDG. Mit dem Wegfall des Mindestkapitals werde es zu einem größeren Druck kommen. Der BDG fordert daher flankierende soziale Maßnahmen und schlägt vor, Sozialversicherungsprüfungen auch bei Betreibern von GmbHs vorzunehmen. Weiterhin sollten Zahlungen an GmbHs zukünftig ebenfalls mit der Künstlersozialabgabe belegt werden.
MoMiG
Das neue „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) soll im Oktober oder November 2008 in Kraft treten und gilt als umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes. Das Gesetz bringt unter anderem die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) “ als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt und so Gründungen erleichtern soll. „Klassische“ GmbHs benötigen weiterhin ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.