selbstständiger Nebenjob

4 Beiträge:

baer

#1

Hallo, ich bin fest angestellt, und möchte mich auch mit Internetdienstleistungen selbstständig machen. Natürlich möchte ich aber zu Beginn meine Anstellung nicht sofort aufgeben. Was muss ich machen, damit alles rechtmässig ist? Gewerbeanmeldung? Genügt die Versicherung meines (Noch) Arbeitgebers? Danke für die Antwort

#2

soweit ich informiert bin, kann man beim finanzamt eine „begrenzte freiberufliche tätigkeit“ anmelden, d.h du kriegst ne steuernummer und alles drum und dran für einen bestimmten zeitraum. so kannst du „testen“ wie es läuft und ob es dir gefällt. man darf eine bestimmte menge verdienen ohne es zusätzlich den versicherungen zu melden, weiviel das ist weiß ich alledings nicht.das habe ich anfangs gemacht und dann als ich merkte ich will selbstständig bleiben hab ich mich unbegrenzt angemeldet.

| Antwort auf baer

StartUp Marketing

#3

Hallo baer,

Internetdienstleistungen sind ein weites Feld.
Wenn Du mit dem, was Du machen willst, als Freiberufler durchgehst, reicht eine Anmeldung als Freiberufler bei Deinem Finanzamt. Die erwirtschafteten Gewinne musst Du dann in Deiner Einkommessteuererklärung (die dann für Dich Pflicht ist) mit angeben. Erbringst Du gewerbliche Dienstleistungen, brauchst Du eine Gewerbeanmeldung, die Du beim Ordnungsamt bekommst.

Für die Sozialversicherung wird das ganze nur interessant, wenn Du „echte“ Gewinne erwirtschaftest. Aber wer macht das schon, schließlich gibt es ja genug abzusetzen. Wenn Du aber wirklich in die Gewinnzone kommen solltest, musst Du dies irgendwann bei der Krankenkasse melden. Dann erhöht sich der Beitrag, da dieser an Deinem Einkommen bemessen wird.

Ein Blick in Deinen Arbeitsvertrag wäre vorher auch noch ganz sinnvoll. Es könnte sich darin eine, nicht seltene, Regelung finden, die von Dir verlangt, Deinen Chef um Genehmigung zu bitten. Aber keine Sorge: Er muss zustimmen wenn die Tätigkeit Deiner Leistungsfähigkeit im Job nicht schadet und Du ihm nicht gerade direkte Konkurrenz machen willst.

Ich hoffe, ich konnte soweit helfen.
Hältst Du uns auf dem Laufenden?

Fragt freundlich grüßend,

Christian Pfeifer
www.StartUpMarketing.de

| Antwort auf baer

ds2474

#4

Auf alle Fälle brauchst du zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung, auch wenn diese nur nebenberuflich ausgeübt wird. Ich arbeite mit einigen Partnern zusammen die dieses Geschäft nebenberuflich betreiben. Allerdings gibt es im Ausland hierfür differenzierte Regelungen.

Weitere Infos hierzu auch unter www.Homepcjob.de
oder www.Existenzstart.ws

| Antwort auf baer
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