Künstlersozialkasse und die Besonderheiten

2 Beiträge:

IMMI-Service lfd. Buchhaltung / Plangung und Beratung

#1

Die Künstlersozialkasse und die Besonderheite. Warum z.B. einige Firmen nur mit juristischen Personen (Agenturen) arbeiten und was ein Dienstleister auf seiner Rechnung schreiben sollte, damit er keinen Ärger bekommt… Welche Erfahrungen habt ihr mit der KSK? Alles paletti oder eher alles schief? Vielen Dank für ausgiebiges Feedback.

Sven Geske

Geske, Sven

#2

Bis auf die Tatsache, dass die KSK ein wenig bockig war mich aufzunehmen und das ganze Prozedere Zeit gekostet hat bin ich mit dieser Einrichtung mehr als zufrieden. Sie ist eine äußerst sinnvolle Einrichtung für selbständige Künstler, da diese erwiesenermaßen eine miserable Gesundheitsvorsorge haben. So haben sie eine günstigere Möglichkeit sich abzusichern.

Wo ist denn das Problem? Ich sehe nicht warum Firmen Schwierigkeiten bekommen sollten. Laut KSVG sit es so, dass wer einen Urheber/Künstler beschäftigt (vollkommen egal ob dieser bei der KSK gemeldet ist oder nicht!) aktuell 4,1% des Auftragsvolumens an die KSK ableisten muss. Es sit damit vollkommen unerheblich was der beauftragte Künstler auf der Rechnung stehen hat. Es zählt die Dienstleistung selbst. Ist diese eine in der Liste der KSK verordnete hat der Auftraggeber seinen Beitrag zu leisten.
Sollte der Auftraggeber dem versehentlich nicht nachkommen muss er die säumigen Beiträge rückwirkend nachzahlen. Aber die KSK erhebt bislang keine Strafgebühren oder sowas. Auch zählt die Verhältnismäßigkeit. Der Bäcker der einmal ein Logo hat illustrieren lassen wird wohl sicher nie Post von der KSK bekommen. Die Werbeagentur, die ein ganzes Heer an freischaffenden Grafikern beschäftigt aber nie etwas der KSK gemeldet hat wird sich auf saftige Nachzahlungen gefasst machen können.

| Antwort auf IMMI-Service lfd. Buchhaltung /
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