Künstlersozialkasse und Berufsanfänger-Status
littbarski
Hallo liebes Forum,
ich bin seit einigen Jahren als nebenberuflicher Illustrator tätig, habe also einen Hauptjob als Angestellter (nicht im künstlerischen Bereich) und übte das bisher als Hobby aus. Nun will ich mich aber komplett selbständig machen als Illustrator und daher auch in die KSK (anderer Job fällt weg).
Den Fragebogen und die Anleitungen habe ich gelesen, bei folgender Frage finde ich aber auch in Büchern und im Internet keine Antwort. Daher hier die Frage (direkt die KSK fragen wäre viell. nicht gleich der beste Start in die Aufnahmeprozedur):
Wie wird die Grenze festgelegt, ab wann man selbständig als Illustrator tätig ist? Ich muss das Anfangsdatum ja wegen der Berufsanfänger-Regel (Mindesteinkommen etc.) angeben. Muss ich hier wirklich angeben, dass ich schon seit Jahren selbständig bin, auch wenn das ein Hobby war mit z.T. unter 1000 EUR Einnahmen im Jahr? (Leider gibt es von mir Arbeiten mit Datum von 2010 etc. im Internet zu finden)
Ich würde eigentlich gerne angeben, dass ich nun Berufsanfänger ab sofort bin… (weil ich nun erstmals wirklich erwerbsmäßig tätig bin, also keinen anderen Job habe)
Vielen Dank für eure Hilfe!
Peter
littbarski
Habe gerade selbst ein Gerichtsurteil gefunden, wo es darum ging.
openjur.de/u/351118.html
In der Tat bin ich also kein Berufsanfänger mehr.
Es ist halt paradox: Man soll Nachweise für die Erwerbsmäßigkeit liefern und „darf“ erst ab 3.900 EUR rein, aber für den Zeitpunkt des Berufsanfangs spielt dann das Einkommen überhaupt keine Rolle mehr. Man kann sogar bei „Nulleinkommen“ erwerbsmäßig sein…
Es ist ja schön, dass Berufsanfänger unterstützt werden, aber in genau so einer schwierigen Situation befinde ich mich ja auch jetzt, da ich zum ersten Mal Zeit habe, überhaupt etwas als Illustrator zu verdienen. Es ist nicht in Ordnung, dass man auch dann nicht als Berufsanfänger gilt, wenn man z.B. für 100 EUR im Jahr ein paar Freundschaftsdienste geleistet hat und dann nach 10 Jahren erstmalig sein Brot damit verdienen will.
Danke für den Link zum Urteil. Das ist interessent.
Denoch würde ich es versuchen mich bei der KSK anzumelden. Das Urteil bezieht sich erstmal nur darauf ob die Tätigkeit bisher erwerbsmäßig war oder nicht. Entscheidet jedoch nicht ob man in die KSK aufgenommen wird. Auch lässt es anderweitige Argumente außen vor.
Es muss eben erkennbar sein, dass du deinen Job als Beruf ausübst, also Vollzeit. Bei mir musste natürlich Auftragsbeschreibungen, Geschäftspapiere und Rechnungen vorgelegt werden. Das war auch wenig. Trotzdem wurde ich bei der KSK aufgenommen.
Wenn du Fragen hast solltest du ruhig dort mal anrufen. Weder beißen sie, noch ist es für deine Aufnahme gefährlich sich dort zu erkundigen.
Ebenfalls helfen kann dir vielleicht die Illustratoren Organisation e.V. Eine Mitgliedschaft bei denen kann ebenfalls als Indiz auf eine Hauptberuflichkeit als Künstler hindeuten.