Freiberufler (KSK-versichert) + Klein (st) gewerbe

3 Beiträge:
Achim Mohrenberg

Mohrenberg, Achim

#1

Hallo zusammen,

ich habe nach erfolgloser Internetsuche folgende Frage:

Wer hat Erfahrung mit der Kombination:
Freiberuflichkeit (dabei versichert über die Künstlersozialkasse) und parallel dazu ein Kleinstgewerbe?

Ich möchte neben meinen Kunst-, Grafik- und Designaufträgen eine kleine Auflage von Büchern im Selbstverlag herausbringen. Und das hat ja dann mit Handeln zu tun, was nach meinem Wissensstand der Versicherung in der KSK widerspricht, da es ja keine künstlerische Tätigkeit ist.

Nun „verkaufen“ aber Künstler ja auch Kunstkarten, was ja auch eine Art Handel ist
(sofern diese nicht Originale sind).

Oder kommt es der KSK nur auf die Höhe der Einnahmen in diesem Bereich an?
Ich kann ich ja auch einen Nebenjob haben, sofern die künstlerische Tätigkeit
immer noch überwiegt und sich nicht die soziale Absicherung über den Nebenjob ergibt.

Für Infos zu diesem Thema bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Achim

#2

Hallo!

Steht auf den Seiten der KSK da nichts zu? Die haben doch wirklich viele Themen genau erklärt. Ansonsten würde ich einfach mal dort nachfragen, dass du überlegst, dich nebenher noch gewerblich auszutoben und auf was du achten musst. Kann sehr gut sein, dass die Einnahe aus dem Gewerbe einfach geringer sein muss als die aus künstlerischer Arbeit.

Grüße

| Antwort auf Mohrenberg, Achim
Martin von Creytz

von Creytz, Martin

#3

Hallo
bin neu hier, aber was soll’s. Über die KSK habe ich, und das beantwortet Deine oder Eure Frage. undlängst gelernt:

Die KSK geht zurück auf den guten alten Bismark. Er hat festgelegt wenn ein zB Musiklehrer den lieben langen Vormittag in der Schule steht und versucht Kindern Bach Händel oder Jazz nahezubringen verdient er Anerkennung und Geld. Von dem Geld wierd seine Rente und alles andere was sich so ein Staatsmann einfallen lässt bestritten. Nun hat der Musiklehrer noch den Nachmittag zu seiner Verfügung die er frei für sich nutzen kann. Er ist überzeugt der ein oder andere Schüler bringt es mal zu was und erteilt diesen Musikunterricht Tuba Albhorn oder auch Klavier. Dafür bekommt er von besorgten Eltern Geld. Das meldet er der KSK und ist damit im Sinne der KSK verpflichtet dieser beizu treten, bzw diese ist verpflichtet den Musiklehrer zu versichern und ein Konto bei der KSK zu führen.
Bismark wollte hiermit den Lebensstandart des Musiklehrers auch im Alter sichern. Natürlich gilt dies auch für Zeichenlehrer Designer jeglicher Art und eben den ganzen Katalog den die KSK zur Verfügung stellt

Martin von Creytz

| Antwort auf Mohrenberg, Achim
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