Rechnung für Malerei?
C-
Hallo,
habe eine Frage; ich arbeite als freiberufliche Illustratorin/Grafikdesignerin und schreibe ganz normal meine Rechnungen.
Jetzt mache ich eine Auftragsarbeit, ein Acryl-auf Leinwand-Bild nach den genauen Vorstellungen des Kunden. Jetzt hat das mit grafik ja eigentlich gar nichts mehr zu tun und mit der Illustration ist es auch nur verwandt – kann ich trotzdem eine normale Rechnung schreiben, die sich quasi in alle anderen mit einreiht? Oder sagt da das Finanzamt, dass das doch mit meiner eigentlichen Arbeit nichts zu tun hat?
Würde mich freuen, wenn mir jmd helfen könnte und bedanke mich schonmal im Voraus!
Es gibt normalerweise in so einem Fall keine probleme. auch wenn es eine Arbeit nach Kundenvorstellung ist, ist es immernoch eine Eigenschöpferische künstlerische/grafische Tätigkeit.
Fast wie die erstellung eines Logos, einer Grafik oder Illu ( nach Kundenvorgaben ) 😉
Ich deglariere es in so einem Fall als analoge Illustration in Acryl. ob es nun eine Illustration eines Gegenstandes ist oder eine Abstrakte Arbeit ist...
Ist eigentlich dem Finanzamt egal.
lg Matthias
questionmarkus
Es gibt einen Dienstleister, der sich auf Rechnungsstellung spezialisiert hat.
belegART bietet Künstlern, Kreativen, Designern, etc. den Service, den gesamten Zahlungsverkehr mit den Auftraggebern für sie zu übernehmen.
Ein Team aus Finanz-, Buchhaltungs- Experten und Juristen steht euch hier zur Verfügung.
belegART legt sehr viel Wert auf Seriosität und Professionalität, d.h. sie sind keine unseriösen „Geldeintreiber“. Dennoch kümmern sie sich gegebenenfalls um das Mahnwesen.
Die Gebühren für den Service liegen je nach Umsatz zwischen 0,5 und 4 %, aber auch nur dann, wenn ein Zahlungseingang erfolgt. Auch habt ihr keine Mindestvertragslaufzeit, d.h. ihr könnt den Vertrag jederzeit kündigen. Hiermit empfiehlt sich das ganze auch für einmalige Rechnungsstellungen.
Hier der Link, ich hoffe ich konnte einigen von euch helfen:
Liebe Grüße,
Markus