rechtliche infos über vertragsbruch im verlagsbereich
hallo!
bin seit stunden auf internetrecherche über die rechtliche lage im falle nicht-einhaltung mündlicher (!) verträge – vielleicht kann mir hier jemand infos geben, wo ich schlauer werden, an welche beratenden stellen man sich in wien wenden kann, bzw. den euren eigenen senf dazu geben. ich wär euch sehr dankbar.
konkret handelt es sich um einen mündlichen vertrag (jaja, ich weiß, großer fehler, bekannte von bekannten. das passiert mir nicht noch einmal) über buchillustrationen, den ich mit dem verleger vor einem halben jahr abgeschlossen habe. (zeugen waren anwesend, bezahlung wurde grob vereinbart.) der entstehungsprozess des manuskriptes ging schleppend voran, ich hab immer wieder nach feedback für meine skizzen und schließlich auch fertigen illustrationen verlangt, und kaum kommentare bekommen. jetzt erfahre ich, dass ihnen mein stil nicht reinpasst und sie doch auf andere illustrationen zurückgreifen wollen.
daher meine frage: ist es branchenüblich in solchen fällen eine art arbeitsaufwandsentschädigung zu bekommen? und wenn ja, wahrscheinlich nur, wenn vorher vertraglich abgesichert, oder?
vielen danke im vorherein für eure kommentare!
und ich setz mich jetzt brav hin, mach meine hausaufgaben in punkto „rechtliche situation“, hau meinen naiven kopf auf die tischplatte, und hör damit auf, frisch und frei meine bilder unter die leute zu bringen.
nadine.
Hallo,
also zunächst. Rat bekommst du bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nachfolgend mein Rat, der keine rechtliche Beratung darstellt, sondern nur eine persönliche Meinung und Erfahrung.
Zunächst sind mündliche Vereinbarungen gültig und es Bedarf nicht grundsätzlich schriftlicher Vereinbarungen. Vor allem wenn sogar Zeugen anwesend waren (auf die man sich dann auch verlassen kann, also nicht Angestellte der Gegenpartei). Zudem sind alle E-Mails, alle Notizen und alle Angebote Indiz dafür, dass eine geschäftliche Beziehung getätigt wurde. Entwürfe, welche gemacht wurden und an den Kunden gesendet wurden (z.B. per E-Mail) zeugen davon das ein Projekt gewünscht wurde und auch bearbeitet worden ist. Die Antworten des Kunden per E-Mail wie z.B. „gut so, bitte in diese Richtung weitere Entwürfe…“ usw. zeigen dann nochmals die Zustimmung.
Skizzen, Entwürfe und letztlich auch fertige Illustrationen sind Aufwand welche zu vergüten sind. Hierzu Bedarf es keines Vertrages, eine mündliche Bestellung am Telefon genügt eigentlich. Man berechnet eben nur das bereits geleistete.
Bei einem guten Kunden, bei dem weitere Aufträge zu erwarten sind, steht man da normalerweise drüber oder verlangt nichts, oder nur eine ganz geringe Entschädigung. Nur wenn keine Aufträge mehr zu erwarten sind und der Kunde gar „grob fahrlässig“ mit der eigenen Zeit und Arbeit umgegangen ist, würde ich da eine Rechnung schreiben und letztlich im Streitfall einen Anwalt einschalten. Das Beste ist aber immer mit dem Kunden kommunizieren. Kosten immer deutlich machen. Es müssen keine Verträge sein, das schreckt viel ab, weil keiner sich binden will. Evtl. lässt sich noch was retten, wenn man dem Kunden den Aufwand erklärt und um Entschädigung bittet. Evtl. können auch weitere Aufträge eine Art Entschädigung sein.
Grüße,
LIQUID-ARTWORK.de
danke für die rasche und ausführliche antwort. du hilfst mir wirklich weiter. nach meinem posting hab ich von einem juristen die info erhalten, dass man durchaus 25% des veranschlagten honorars als aufwandsentschädigung verlangen kann. ich werd mal eine honorarnote schreiben und bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt.
leider verläuft die kommunikation mit dem verleger sehr schlecht. selbst für die überbringung des nicht-einhaltens des vertrages wurde die autorin vorgeschickt. ich denke, hier wird eben um der konfrontation mit meinen ansprüchen aus dem weg zu gehen, der kontakt minimiert.
auch gut zu wissen, dass es nicht zwingend ein schriftlicher vertrag sein muss – meistens wirkt das gar nicht so passend, eben wie auch von dir angedeutet.
lieben gruß,
nadine
Hallo Nadine,
wenn die Situation wirklich so verfahren ist, würde ich auch auf Bezahlung eines Teiles (z.B. den 25 %) bestehen. Leider besteht die Gefahr, das wohl nicht bezahlt wird. Dann solltest du auf jeden Fall zum Anwalt gehen (einem guten), der dir dann bis zum Ende zur Seite steht. Ich hoffe du hast eine Rechtschutz, die gibt dir Sicherheit nicht am Ende doch im Regen zu stehen. Es ist immer ratsam eine solche Versicherung zu haben, für genau solche Fälle. Man möchte ja keinen Streit, aber leider kommt es manchmal doch zu solchen Situationen.
Gruß,
LIQUID-ARTWORK.de