Nutzungsrechte in Werbeagenturen: üblich oder Illusion?
carlie
Liebes Forum,
bin neues Mitglied und hoffe mit meiner Frage im richtigen Forum zu sein.
Möchte die von Ceresede am 14.7. gepostete Frage „Honorare Werbeagenturen?“ nach dem Unterschied von Honoraren für Illustrationen in Verlagen und in Werbeagenturen aufgreifen.
Bin selber freie Illustratorin und habe v.a. für Verlage gearbeitet, fast nur mit guten Erfahrungen, v.a. was die getrennte (!) Behandlung u. Vergütung der Nutzungsrechte betrifft.
Mit Agenturen hatte ich bis jetzt nur 1 Erfahrung, leider keine sehr gute: ich habe 100 Vignetten (ca. 10×10cm) in relativ detaillierter Buntstifttechnik (also nichts Cartoonartiges) gemacht, Dauer im Schnitt pro Illu ca. 2,5 Stunden.
Das Honorar war 27,- EUR/Illu inkl. totalem Rechtebuyout (schlagt mich jetzt bitte nicht). Wobei der Clou eigentlich der war, dass steif und fest behauptet wurde, dass in der Werbung/in Agenturen Keine getrennte Aufdröselung und natürlich Vergütung der Nutzungsarten üblich sei. Das sei alles viel zu kompliziert, die Agenturkunden wollten das nicht, usw.. Stattdessen gibt’s 1 Honorar u. fertig.
Ich kann das nicht glauben (auch wenn ich andererseits die Tips von AGD u.ä. für etwas realitätsfern halte) – mir fehlen aber Praxisbeispiele anderer Illustratoren. Daher suche ich solche dringend!
Was ist Eure Meinung und Erfahrung: sind getrennte Nutzungsrechte in der Werbung Usus oder Illusion?
Danke!
carlie
P.S. ich muss nicht erwähnen, dass besagte Agentur meine Illus inzwischen auch für andere Kunden verwendet hat...
vorher klären!
für sowas verwende ich AGB’s. und die solltest du aus rechtlichen gründen auch anwenden.
grundsätzlich bleibt alles dein geistiges eigentum.
agenturen versuchen natürlich ihren gewinn zu maximieren und ihren aufwand zu reduzieren. warum sollten sie sonst so viele praktikanten einsetzen? wenn du es im vorfeld klärst wirst du sicher deine erfahrungen mit verlagen einbringen und eine regelung für nutzungsrechte einräumen können.
da beneide ich die musiker. einmal einen hit gelandet, sorgt die gema dafür dass du immer kohle bekommst wenn dein lied gesendet oder verwendet wird.
- derjoe
carlie
Hallo derjoe,
dass man das immer vorher klären muss, ist mir natürlich klar – ob mit AGBs oder einem Werkvertrag halte ich aber für einerlei, auch rechtlich.
(Wobei ich finde, dass man einen Vertrag individueller formulieren kann, AGBs sind mir zu pauschal und passen für den einzelnen Fall oft nicht, d.h. man muss dann trotzdem zusätzlich einen Vertrag abschließen).
Vonwegen „Erfahrungen mit Verlagen einbringen“ beim Verhandeln mit Agenturen: das kann ich nicht bestätigen, im Gegenteil: Der Verweis auf die Verlagswelt erzeugt eher ein müdes Lächeln, im Sinne von „naja – die leben ja in einer Art Glasglocke“. Dass Verlage genauso kommerziell arbeiten, blendet man da wohl bewusst aus.
Naja – wie gesagt: mir geht es darum, mal zu hören, was andere so Erfahrungen mit Agenturen haben bezüglich Leistungen, für die man eigentlich Nutzungssrechte vereinbaren müsste. Müssen ja nicht nur „klassische“ Illus sein, sondern z.B. auch Logos u.ä..
Ein fieses Argument gegen die Bezahlung von Nutz.rechten ist ja auch immer: die Illu erreicht angebl. nicht die nötige Schöpfungshöhe, daher könne man auch keine Nutz.rechte vereinbaren.
Gruß
carlie
Addis
Liebe Carlie,
abgesehen von AGD, welche Standarts/Erfahrungswerte für Vergütung und Nutzungsrechte von Illustration für Kinderbücher gibt es. Hast du da Erfahrung?Habe gerade ein Buch illsutriert, das im Eigenverlag herauskommt, und würde mich der Autorin/evtl. Verlag gegenüber absichern wollen.
Danke für deine Tips
LG
Addis