Eu Datenschutzverordnung

3 Beiträge:
Mobil FotoLuda

Mobil FotoLuda

#1

Hallo Liebe Kolllegen und Kolleginnen weiß jemand wie das auf Vereinsveranstaltungen mit der Eu Datenschutzverordnung ist?Wir haben demnächst unsere zwei Flugtage und wenn dann eine oder mehrere Personen auf dem Bild sind?

Fotolinse paashaus Martin u. Ulrich Paashaus

Paashaus, Fotolinse paashaus Martin u. Ulrich

#2

Hallo lieber Kollege,
hier eine kurze Einschätzung von mir als Event und Konzertfotograf.
Die Eu- Datenschutzverordnung spielt hier keine Rolle. Du nimmst ja keine personenbezogenen Daten der Personen auf, wie z.B. die Personalien ect.

Grundsätzlich gilt: eine Veröffentlichung der Bilder(Fotos von Personen) kann nur mit Einwilligung der fotografierten Personen geschehen.
Ausnahmsweise ist hier diese Einwilligung jedoch entbehrlich, wenn es sich bei der Veranstaltung um eine öffentliche Veranstaltung handelt.§ 23.Abs.I Nr. 3 KunstUrhG. (Kunsturhebergesetz). Eine solche Versammlung kann z.B. angenommen werden bei deinen Flugtagen, weil es den Teilnehmern offensichtlich gewesen sein müsste, dass auf der Veranstaltung Fotos gemacht werden.
Ich hoffe das ich deine Frage beantworten konnte.
Ulrich Paashaus Fotolinse-paashaus

| Antwort auf Mobil FotoLuda
MartyB

MartyB

#3

Ich schließe mich voll und ganz der Antwort meines Vorposters an! Sonst wäre es ja beispielsweise auch nicht möglich, bei Fußballspielen mit etlichen Zuschauern und generell bei Sportveranstaltungen zu Fotografieren.

| Antwort auf Mobil FotoLuda
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