Künstlernamen auf Geschäftspapieren und eine andere Frage
bastiwedel84
Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne alsbald ein eigenes „Corporate Design“ erstellen. Selber bin ich studierter Dipl. Designer, arbeite seit meinem Abschluss in einer Agentur, trage jedoch den Gedanken in mir, mich in naher Zukunft selbstständig zu machen. Das eigene CD soll hierzu mit die ersten Schritte einlenken. Als Zusatz zu selbigen würde ich mir gerne einen Künstlernamen in meinen Personalausweis eintragen lassen, welchen ich bereits seit geraumer Zeit, bei manchen gestalterischen Projekten mit verwende. Meine erste Frage wäre nun:
Kann ich diesen Künstlernamen – nachdem er vom Amt bestätigt in meinen Personalausweis eingetragen wurde – auch innerhalb meines kompletten CD, will u.a. heißen; auf den sog. „Geschäftspapieren“ (wie z.B. Visitenkarte, Briefbogen, Rechnungsbogen etc) als auch direkt bei der Bildmarke (beim Logo) als zusätzliche Wortmarke, anstelle meines „eigentlichen von Geburt an bürgerlichen Namens“ führen bzw. verwenden? Kann ich dann also z.B. anstatt „Peter Müller – Grafiker u. Maler“, als „Pierre Pinselblick“ – Grafiker u. Maler“ auftreten?
Der Sinn eines vorhandenen und bestätigten Künstlernamens sollte es ja eigentlich sein auch unter selbigen in der Öffentlichkeit auftreten zu können. Geht dies aber in der bundesrepublikanischen Bürokratie wirklich ohne weitere Hürden bzw. Probleme?
Hat jemand von Euch schon einmal konkret auf seinem dafür zuständigen Amt, einen solchen Antrag gestellt und wenn ja, was mußte er konkret nachweisen?
Meine zweite Frage beträfe den altbekannten Diskurs zwischen „freiberuflischer Künstler“ und „kleingewerbetreibender Grafiker“. Auch hier bin ich mir persönlich noch nicht zu 100% sicher, welche Dienstleistungen ich dann schlußendlich anbieten möchte bzw. welche der beiden Varianten nun definitiv die bessere für mich wäre (Stichwörter KSK, Gewerbesteuer, IHK Beiträge, Buchführung etc). Im Netz kann man zu beiden Variationen eine Menge lesen, was ist jedoch mit einer Mischung/Kombination aus beidem?
Ist jemand von Euch z.B. sowohl freischaffender Künstler (z.B. durch das Anbieten von gestalterisch, künstlerischen Dienstleistungen u. Abrechnungen per Stundensatz – z.B. die Erstellung eines CI/CD) als auch Gewerbe- oder Kleingewerbetreibender (z.B. weil Ihr selbsterstellte Grafiken auch als Druckerzeugnisse (z.B. über eine Internetdruckerei) in „höherer Auflage“ mit Gewinnabsicht selbst verkaufen wollt)?
Konkrete Fallbeispiele, eigene Erfahrungswerte und/oder entsprechende (auch rechtliche) Quellenangaben hierzu wären sehr hilfreich. Ich bedanke mich schon einmal vorab sehr für die Antworten und wünsche allen einen erfolgreichen Tag.
Gruß: Basti
einigermassen komplexe Fragestellungen, aber zuerst mal:
wenn du legitimierter Designer mit Abschluss bist, darfst du auch, da steuerlich anerkannt, „nebenher“ aus diesem Tätogkeitsbereich Produkte verkaufen und diese in Rechnung stellen,…
Habt ihr keine diesbezüglichen Kurse und entsprechende Dozenten an der Uni?
KSK verlangt inzwischen recht brutal stichhaltige Nachweise über künstlerische Gestaltungs-Höhe und fordert Belege über portentielle „Kunden “ und lässt alle, die weniger als 3.999.- EUR (etwa) im Jahr „verdienen“ (und das sind eigentlich die wriklichen „Künstler“) durch das Netz der sozialen Absicherung fallen,..
als könnte man sich dann „erst recht“ eine „normale Krankenkasse“ mit Beiträgen für Freiberufler ab 180.- EUR „leisten“, etc.