Urheberrecht Stockfotos Kunde oder Designer?

9 Beiträge:

beedgee

#1

Ich stoße immer wieder auf das gleiche Problem:

Wenn ich für einen Kunden einen Flyer gestalte. Dieser Kunde möchte Fotos nutzen aus einem Bestand zb Fotolia oder Photocase usw.

Muss ich das Foto kaufen als Designer oder der Kunde?

Änders, Nicola

#2

Ich stoße immer wieder auf das gleiche Problem:

Wenn ich für einen Kunden einen Flyer gestalte. Dieser Kunde
möchte Fotos nutzen aus einem Bestand zb Fotolia oder Photocase
usw.

Muss ich das Foto kaufen als Designer oder der Kunde?

Der Kunde muss es kaufen – er „nutzt“ das Foto. Zwar kannst du das organisatorisch übernehmen, aber musst dafür einen Account für den Kunden anlegen (bzw. nutzen), damit klar ist, für wen lizenziert wird.

| Antwort auf beedgee
Andrea Preiss

Preiss, Andrea

#3

Erst mal: Das Urheberrecht ist unverkäuflich und liegt immer beim Urheber, man kann nur das Nutzungsrecht erwerben.

Der Kunde muss es überhaupt nicht kaufen, kann aber. Du musst auch keinen Account auf den Namen deines Kunden anlegen.
Wenn du es kaufst, darfst du es für deinen Kunden (je nach Bildagentur auch für mehrere Kunden) verwenden, der Kunde darf dann aber nicht von dir das Bild erhalten und es bei einer anderen Agentur für seine Zwecke verwenden lassen. Und Du darfst das Bild nicht weitergeben.

Genaueres steht aber immer in den jeweiligen AGBs und Lizenzbestimmungen der Bildagenturen.

Viele Grüße,
Andrea

| Antwort auf Änders, Nicola

beedgee

#4

Danke für die Antworten.
Ich weiß dass es nur das Nutzungsrecht ist.

Ich habe heute in einer großen Werbeagentur nachgefragt, das Artbuying sagt, dass sie die Nuzungsrechte kaufen im Namen des Kunden, aber diese auch selbst für sich verwenden dürfen. Wenn der Kunde die Agentur wechselt dürfte er die Bilder aber nicht mehr verwenden.
Das würde den bisherigen Aussagen widersprechen und die Frage bleibt weiter als „schwammig“ im Raum stehen.

| Antwort auf beedgee

Änders, Nicola

#5

Das würde den bisherigen Aussagen widersprechen und die Frage
bleibt weiter als „schwammig“ im Raum stehen.

Die Vertragsgestaltung ist frei – daher wirst du auch unterschiedliche Aussagen bekommen, je nachdem, wer bei wem lizenziert hat. Meine Information kam von iStockphoto, wo ich bislang für Kunden lizenziert hatte:

3 (b) Platzbeschränkungen. Zur Nutzung des Inhalts sind nur Sie persönlich berechtigt.

deutsch.istockphoto.com/license.php

Will heißen: wenn „Sie“ dein Kunde sein soll, muss er lizenzieren (siehe meine letzte Antwort).

Je nachdem, wo du lizenzieren willst, liest du dir also am besten dort die Lizenzvereinbarung durch – nur so wird deine Frage aus erster Hand und rechtsverbindlich beantwortet.

| Antwort auf beedgee

beedgee

#6

Ok. Verstanden. Ich dachte es wäre eine generelle Regelung. Danke für die Antwort. Hat mir geholfen…

| Antwort auf Änders, Nicola
Andrea Preiss

Preiss, Andrea

#7

@ Nicola
Wenn Du dir deinen Link weiter durchliest, steht da:

„Sie dürfen jedoch Dateien, welche den Inhalt oder eine autorisierte Bearbeitung enthalten, an Ihre Kunden, Drucker oder ISPs zum Zweck der Vervielfältigung im Rahmen zulässiger Nutzungen übertragen. “

Sprich, Du darfst das Bild lizenzieren, verarbeiten und das von dir erstellte Werk deinem Kunden oder dessen Druckerei zur Verfügung stellen, du musst nur gewährleisten, dass er das Bild an sich nicht weiter verwendet.

Bei Fotolia liest sich das ganze dann so:

2. Unterlizenz
“… Das Nicht-exklusiv Downloadende Mitglied darf Dateien, die das Werk oder zulässige Derivate des Werks enthalten, an direkt verbundene Kunden, Auftraggeber und Mitarbeiter >übertragen oder von Subunternehmern bearbeiten lassen, sofern sich diese verpflichten, sich an die Regelungen dieses Vertrages zu halten. “

de.fotolia.com/Info/Agreements

Jede Bildagentur hat da ihre eigenen Regelungen, man sollte sich immer die Zeit nehmen, diese zu lesen.

Ansonsten bleibt bei der ganzen Sache noch anzumerken, dass die meisten Kunden auch gar keine Lust etc haben, sich die Bilder selbst zu kaufen, bzw. ihnen häufig auch das Fachwissen fehlt (welche Größe, welche Lizenzart etc)

| Antwort auf beedgee

beedgee

#8

Fotolia hat mir gerade nochmal zurückgeschrieben und das bestätigt, was ich geahnt habe.

Zitat: “…Es gibt grundsätzlich zwei Konstellationen: 1. Der Kunde kauft das Bild und Sie benutzen es als Erfüllungsgehilfe. Die Nutzungsrechte am Bild liegen beim Kunden. Vorteil für den Kunden – er kann das Bild auch später für andere Zwecke benutzen. 2. Sie kaufen das Bild, erstellen damit beispielsweise eine Website oder einen Werbung und verkaufen die Nutzungsrechte an Ihrem Werk (das erlaubter Weise das Bild benutzt) an den Kunden. Vorteil für Sie – wenn der Kunde das Bild später für andere Zwecke benutzen möchte, dann muss er es entweder nochmals kaufen oder Sie beauftragen. Ein Weiterberechnen der Bildkosten ist zumindest in der Form des Weiterverkaufs des Bildes nicht möglich, Sie können aber eine Materialpauschale verlangen bzw. den Bildpreis in Ihrer Designleistung mitberechnen. Falls ein anderer Kunde das gleiche Motiv benutzen will, dann sollten Sie die Lizenz bitte erneut erstehen – kostet ja so gut wie nichts. Bitte lesen Sie hierzu auch den Blogartikel: blog.fotolia.com/de/faq/kaufer/verhaltnis.html Mit freundlichen Grüßen, Ihr Fotolia Team “

Vielen Dank nochmal…

| Antwort auf Preiss, Andrea

#9

und das alles nochmal in Englisch bitte. hihihi

| Antwort auf beedgee
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