Auftragsarbeit – Wie sieht es aus mit Rechten und des…
chaeshi
Hallo liebe Kreativen!
Ich werde ab nächsten Monat einige private Aufträge erhalten, hauptsächlich aus dem Gastronomiebereich, sprich Menükarten entwerfen etc..
Zur Zeit bin ich noch Studentin und werde somit dann etwas dazu verdienen.
Wie sieht es denn dann aus mit Rechten und einer Rechnung?
Mir wurde beigebracht 20€ als Stundenlohn zu berechnen, ist das zu viel oder zu wenig oder vielleicht sogar genau richtig?
Muss ich einen schriftlichen Vertrag mit dem Kunden abschließen und ihm eine Rechnung schreiben? – Wäre natürlich für mich von Vorteil, damit ich nicht übers Ohr gehauen werde, soweit ist mir das auch klar. Aber macht man sowas schon bei solch kleinen Aufträgen?
Wenn ich die Arbeiten möglicherweise später auf einer Website als Referenzen präsentieren möchte, muss ich mir dann auch die Erlaubnis vom Kunden holen?
Über Antworten von Erfahrenen wäre ich wirklich super dankbar!
Hey chaeshi,
Am Besten Du schreibst dem Auftraggeber ein Angebot in dem Du Deine Leistung und Die Stundenzahl anpeilst, die Du dafür brauchst. Wie man eine Rechnung schreibt, einfach mal googeln. Nimmt er das Angebot an, dann ist das Rechtskräftig. Dem Angebot hängst Du Deine AGBs an. Kommt da kein Einwand, dann gilt das so wie es da steht. Dort ist auch geregelt, das Du die Sachen als Referenzen benutzen darfst und Urheberrecht blabla. Google einfach mal nach AGBs für Grafiker. Dann einfach kopieren und Deinen Namen ersetzen.
Als Student ist der Stundenlohn ok. Vielleicht macht ihr aber auch einfach einen Pauschalbetrag aus für das gesamte Paket. Guck wieviele Stunden Du dafür brauchen würdest und kalkuliere so den Preis. Ach so, Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Die brauchst Du für Deine Rechnung. Damit gilst Du als Freiberufler und darfst Rechnungen schreiben.
chaeshi
Hallo KingLing!
Erstmal vielen vielen Dank für deine Antwort!
Das bringt mich auf jeden Fall um einiges weiter.
Du sagst, dass ich mir vom Finanzamt eine Nummer holen soll, aber ich darf als Student eigentlich noch nicht als Freiberufler arbeiten, da ich auch noch Bafög erhalte und sich das damit dann ja überschneiden würde.
Wäre es dann falsch, wenn ich einfach den Pauschalbetrag vorschlage und dann das vom Kunden unterschreiben lasse, aber keine Rechnung schreibe?
naja, das nennt man dann Schwarzarbeit, weil Du und Dein Auftraggeber es dann nicht versteuern. Gastronomen sind da im Allgemeinen nicht so zimperlich. Wenn es sich da nicht um tausende Euro handelt, dann merkts vielleicht auch keiner. Du kannst aber als Student ne Steuernummer beantragen. Das mit dem Bafög lässt sich doch bestimmt lösen in dem Du die Rechnung auf mehrere Monate verteilst.