Hartz 4 und dann Selbständig
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Vielen dank! Ich habe dazu auch ein interessanten Artikel gefunden www.hartz4.de/selbststaendig. Dort steht dass, bei einem Antrag für Hartz 4 existiert deshalb speziell für Selbstständige die Anlage EKS – oder, mit vollem Namen, die“Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft“. Auf dieser sind Angaben über voraussichtliche Einnahmen zu tätigen. Anhand dessen können dann Leistungen bewilligt werden. Und ob man sich selbständig machen kann.
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