Copyright – Übertragung
...es ist klar bei rechnungstellung definiert worden:
. zur verwendung im druckbereich.
in den agb s klar definiert:
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen.
das sollte eine klare vereinbarung sein!?
grüße
derCarlo